vom 01.02.2022
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Allgemeines
- Der Begriff „Person“ bezeichnet jede juristische oder natürliche Person.
- „Produkte“ bezeichnet Produkte und Dienstleistungen, die Gegenstand eines bestimmten Verkaufs oder einer bestimmten Lieferung sind
- „Käufer“ bezeichnet die Person, die Produkte vom Verkäufer kauft oder in Empfang nimmt. Handelt die betroffene Person als Bevollmächtigter oder in anderer Funktion für Dritte (Auftragsgeber), haften diese Personen und der Auftraggeber gesamtschuldnerisch gegenüber dem Verkäufer.
- „Verkäufer“ bezeichnet den Spectrum GmbH – Vertreter, der die Rechnung für die Produkte ausstellt
- Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, eine Abweichung vom bestimmten Klauseln wurde vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt. Einander entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder andere Vorbehalte des Käufers gelten als vom Verkäufer abgelehnt, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegt.
- Die Handelsbedingungen werden in Übereinstimmung mit den „Incoterms 2010“ in der von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Fassung ausgelegt.
- . Der Verkäufer hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu ändern
- Angebote,Aufträge
- Angebote können Änderungen im Hinblick auf Preis, Zeit oder Lieferung und Lieferverfügbarkeit unterliegen. Selbst wenn es als verbindlich betrachtet wird, ist ein Angebot ungültig, wenn es vom Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen oder binnen der vom Verkäufer festgelegten Frist angenommen wurde.
- Aufträge verpflichten den Verkäufer nur und bis zu dem Zeitpunkt, wo Sie durch schriftliche Bestätigung vom Verkäufer angenommen wurden oder eine Lieferung der bestellten Produkte an den Käufer erfolgte.
- Preise
- Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder anderen Steuern, die dem Käufer laut geltenden Gesetzgebung bei Lieferung der Produkte in Rechnung gestellt werden müssen.
- Der Verkäufer kann die Preise für nicht gelieferte Produkte in Übereinstimmung mit den allgemeinen Kostensteigerungen beim Verkäufer erhöhen. Steigen die dem Verkäufer entstehenden Kosten im Hinblick auf die Produkte im Zeitraum zwischen Annahme des Auftrags durch den Verkäufer und der Lieferung infolge von Umständen, die sich der zumutbaren Einflussnahme des Verkäufers entziehen, kann der Verkäufer vor Lieferung in eigenem Ermessen jederzeit eine Mitteilung an den Käufer über die Erhöhung des Vertragspreises im Verhältnis der Kostensteigerung und einer dazu proportionalen Gewinnsteigerung senden; dieser erhöhte Preis ersetzt den Vertragspreis. Wurden Teillieferung vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis gemäß oben genannten Bedingungen für alle nicht gelieferten Produkte zu erhöhen.
- Preise sind in der in der Preisliste ausgewiesenen Währung angegeben. Zahlungen müssen in der auf der Rechnung des Verkäufers angegebenen Währung erfolgen.
- Preisangaben erfolgen auf Grundlage der Incoterms laut Angebot oder Preisliste. Sind keine speziellen Vertragsklauseln vereinbart, gelten die Preise für Lieferungen „ab Werk“ (EXW). Fallen zusätzliche Lieferkosten an, um die Lieferung durchzuführen oder die Anforderungen des Käufers zu erfüllen, trägt der Käufer diese Zusatzkosten.
- Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten die Preise die Standardverpackung und Exportverpackung des Verkäufers. Erfolgt die Lieferung der Produkte ganz allgemein in Behältern, garantiert der Verkäufer nicht dafür, dass diese Behälter auch für den Transport an beliebige Orte und andere Transportmethoden als der angegebenen geeignet sind.
- Zahlungen
- Alle Rechnungen sind an dem Ort und zu dem Zeitpunkt zahlbar, die in der Rechnung angegeben sind; ist keine Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Fälligkeit von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Bezahlt der Käufer dem Verkäufer am Fälligkeitsdatum nicht vollständig, ist der Verkäufer berechtigt, hierfür automatisch und ohne vorige Mitteilung den gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz in Rechnung zu stellen.
- Alle Kosten und Auslagen, die dem Verkäufer in Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Summen entstehen, werden vom Käufer rückerstattet.
- Wenn der Käufer zu einem beliebigen Zeitpunkt: (i) die Annahme der Lieferung unterlässt, (ii) sein Kreditlimit beim Verkäufer überschreitet, (iii) in Zahlungsrückstand gerät, (iv) Zahlungen aussetzt, (v) Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder nach Meinung des Verkäufers anderweitig in finanziellen Schwierigkeiten ist oder (vi) seine Geschäftstätigkeit einstellt, kann der Verkäufer ohne Haftung oder unbeschadet seiner anderen, ihm laut diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder per Gesetz zustehenden Rechte all seine Verpflichtungen aussetzen. Tritt ein solcher Fall ein, kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, Vorauszahlungen zu leisten oder Sicherheiten für die Leistung von Zahlung zu geben.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung von Beträgen (oder Teilen davon) nach Fälligkeit wegen eventueller Gegenrechnungen oder Gegenforderungen des Käufers aufgrund beliebiger anderer Ursachen auszusetzen oder zurückzuhalten.
- Der Käufer ist für die Einholung aller Lizenzen oder Devisenkontrollbewilligungen verantwortlich, die für den Import und die Nutzung sowie die Zahlung der bestellten Produkte erforderlich sind; der Käufer ist nicht von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Verkäufer befreit, wenn diese Lizenzen oder Bewilligungen aus beliebigen Gründen (zum Teil) nicht ausgestellt werden.
- Lieferungen
- Sämtliche Lieferdaten werden auf Basis der aktuellen Umstände angegeben und sind nicht rechtsverbindlich für den Verkäufer.
- Sofern anderweitig nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kann der Verkäufer die Lieferung der Produkte auf dem seiner Meinung nach geeignetsten Weg durchführen. Sind Lieferzeit und –ort nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW).
- Werden die Produkte auf Risiko des Verkäufers versendet, muss der Käufer die Produkte bei Eingang gründlich prüfen und dem Verkäufer sofort – bzw. bei Nichtlieferung innerhalb von 2 Tagen nach dem angegebenen Lieferdatum – schriftlich über Verluste, Schäden oder Nichtlieferung informieren. Ist der Käufer nicht im Stande die Warenprüfung vorzunehmen und/oder dem Verkäufer Mitteilung zu machen, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Verluste oder Beschädigungen oder Nichtlieferung der Produkte
- Werden die Produkte im Modus EXW, DAP, FCA, FAS, CFR oder CIF verkauft, gilt jede Empfangsbestätigung (zum Ausschluss von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass dies auch für elektronisch signierte Empfangsbestätigungen gilt), die in Zusammenhang mit einer solchen Lieferung erfolgt und diese bestätigt, als schlüssiger Lieferbeweis – ungeachtet der Frage, ob die Person, die den Empfangsschein oder das Dokument ausstellt, über eine entsprechende Ermächtigung des Käufers verfügt.
- Elektronische Kopien von Empfangsbestätigungen gelten zu Rechnungslegungszwecken ebenfalls als Lieferbeweise.
- Höhere Gewalt
- Jede der Vertragsparteien ist von ihren Pflichten (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung) in dem Maße entbunden, wo die Vertragserfüllung von Beliebigen Umständen (außer finanziell bedingten) verzögert oder verhindert wird, die sich zumutbar der Kontrolle der Vertragspartei entziehen und die auch durch zumutbar sorgfältiges Vorgehen nicht hätten verhindert werden können.
- Wurde der Verkäufer aufgrund von Ereignissen, die sich zumutbar seinem Einfluss entziehen, von der Lieferung der gesamten oder eines Teils der Produkte am entsprechenden Lieferdatum an den Käufer abgehalten, hält er ansonsten aber seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen vollständig ein, kann der Verkäufer ohne haftbar zu sein die Lieferung der Produkte zurückhalten, einschränken oder aussetzen, um seine Leistungen angemessen zwischen dem Käufer und den anderen Kunden aufzuteilen. In einem solchen Fall macht der Verkäufer dem Käufer mit machbaren und zumutbaren zeitliche Vorlauf hierüber entsprechende Mitteilung. Der Käufer kann dann alle teilweise nicht gelieferten Aufträge stornieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Ersatz für die Produkte, die nur verzögert oder nicht lieferbar sind, von anderen Anbietern zu kaufen.
- Garantie- und Haftungsbestimmungen
- Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte den (Herstellungs-)Vorgaben des Verkäufers entsprechen, die für die entsprechenden Produkte zum Zeitpunkt der Herstellung galten. Der Verkäufer gibt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende vertraglichen, satzungsmäßigen oder anderweitigen Zusicherungen und schließt ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien der Handelstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten- oder sonstige Zwecke aus oder verzichtet hierauf.
- Der Verkäufer haftet nicht für Verletzungen von Patentrechten oder anderweitigen angemeldeten oder nicht angemeldeten Eigentumsrechten Dritter, die sich aus einer beliebigen Handhabung oder Nutzung der Produkte ergeben könnten.
- Der Verkäufer haftet nicht für Verletzungen, Ansprüche, Verlust oder Ausgaben, die sich in Zusammenhang mit Beladen und Entladen, Lagerung, Transport, Bearbeitung, Kauf oder Nutzung der Produkte durch den Käufer oder in dessen Namen ergeben.
- Der Verkäufer haftet nicht im Hinblick auf beliebige Mängel der Produkte oder andere Verluste oder Schäden, die sich daraus ergeben, außer wenn diese Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden, nachdem der Käufer die Produkte erhalten hat und Mängel entdeckt wurden, und zwar nach einer Prüfung und nach Testen der Produkte vor der Verwendung, keinesfalls nach Ablauf ihrer Haltbarkeit oder später als sechs Monate nach Eingang der Produkte, je nachdem, welches Datum früher eintritt. Der Käufer wird die Produkte sofort nach Lieferung vor Verwendung entsprechenden Prüfungen unterziehen (z.B. auf Farbton Abweichungen). Der Verkäufer hat keine Verpflichtungen im Hinblick auf Forderungen, außer wenn die angeblich mangelhaften Produkte für eine Prüfung durch Vertreter des Verkäufers zur Verfügung stehen, und der Käufer die verlangte Begründung liefert und einen Nachweis erbringt.
- Die Haftung des Verkäufers im Hinblick auf Produkte, deren Mangelhaftigkeit der Käufer nachgewiesen hat, beschränkt sich auf die Rückerstattung des Preises an den Käufer oder auf einen Ersatz dieser Produkte am Lieferort in Höhe des Rechnungsbetrages der Produkte, die Gegenstand der Forderung sind.
- Bei Reklamationen oder Forderungen in Zusammenhang mit angeblich oder erwiesenermaßen mangelhaften Produkten kann der Verkäufer die weitere Lieferung dieser Produkte aussetzen, bis die Stichhaltigkeit derartiger Reklamationen und Forderungen endgültig festgestellt wird; in diesem Fall werden die geltenden Lieferdaten entsprechend aufgehoben.
- Wird der Verkäufer trotz der oben genannten oder andernorts angeführten Einschränkungen dem Käufer gegenüber für beliebige Mängel am Vertrag oder Rechtsverstöße beliebiger Art haftbar gemacht, ist die Gesamtsumme der Entschädigung auf die tatsächlichen, nachgewiesenen Schäden beschränkt, die erwiesenermaßen durch den Verkäufer verursacht wurden; die Maximalhaftung des Verkäufers übersteigt in keinem Fall den Rechnungswert der jeweiligen Lieferung. Unter keinen Umständen ist der Verkäufer für besondere, zufällige oder indirekte Folgeschäden oder Schadensersatzverpflichtungen (einschließlich Gewinnausfall) aller Art, die aus welchem Grunde auch immer entstanden sind, haftbar gemacht.
- Der Käufer erklärt, dass er den Verkäufer jederzeit gegen alle Forderungen im Hinblick auf Verluste, Schäden oder Unkosten, die gegen den Verkäufer vorgebracht werden, schadlos hält und entschädigt, ungeachtet ihrer Art und Entstehung, die in Zusammenhang mit Verletzungen, Krankheiten, oder dem Tod von Personen (einschließlich Mitarbeitern des Käufers) oder Eigentumsschäden (einschließlich Eigentum des Käufers), welche dadurch entstehen, dass der Käufer Produkte auflädt, ablädt, lagert, handhabt, transportiert, verkauft oder benutzt.
- Risikoübertragung und Eigentumsvorbehalt
- Alle Risiken an den Produkten gehen auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Produkte in Übereinstimmung mit den vereinbarten Lieferbedingungen an den Käufer oder eine andere Person, die vom Käufer für die Entgegennahme der Produkte ermächtigt wurde, liefert, ungeachtet dessen, ob dies ausdrücklich oder durch logische Schlussfolgerung erfolgt ist. Danach haftet der Verkäufer nicht mehr für die Sicherheit der Produkte.
- Ungeachtet der obigen Bestimmungen bleiben die Produkte im Eigentum des Verkäufers, bis er die vollständige Zahlung aller Beiträge erhalten hat, die vom Käufer an den Verkäufer im Hinblick auf alle Produkte fällig sind, die gemäß eines beliebigen zwischen ihnen bestehenden Vertrages geliefert oder erbracht wurden, unter der Voraussetzung, dass der Käufer, wenn er einen Teil der Produkte an eine dritte Partei verkauft, die Einnahmen dieses Verkaufs auf Rechnung des Verkäufers verbucht bis der Verkäufer vollständig bezahlt wurde. Der Käufer lagert und handhabt die entsprechenden Produkte pfleglich und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers. Für entstehende Schäden an falsch gelagerten Produkten haftet der Käufer.
- Ist die Zahlung in Bezug auf die Produkte vollständig oder teilweise überfällig oder sofort nach Beginn einer Klage oder eines Verfahrens, in dem es um die Zahlungsfähigkeit des Käufers geht, kann der Verkäufer ohne Beeinträchtigung seiner anderen Rechte sich beliebige Produkte zurückbeschaffen und/oder diese wiederverkaufen und zu diesem Zweck das Firmengelände des Käufers durch Bedienstete oder Vermittler betreten.
- Retouren
- Alle Verkäufe sind endgültig; es gibt keine Rückerstattung oder Gutschrift für retournierte Produkte, ungeachtet dessen, ob die Produkte Gegenstand einer Reklamation sind oder nicht, außer wenn sich der Verkäufer im Vorhinein schriftlich mit derartigen Retouren einverstanden erklärt hat.
- Erklärt sich der Verkäufer mit Produktretouren einverstanden, gehen Risiko und Eigentum der entsprechenden Produkte in dem Moment auf den Verkäufer über, an dem er die Übergabe an den Verkäufer im Einvernehmen mit der jeweils geltenden Lieferbedingung vornimmt.
- Jeder Rücklieferschein oder Retourenbeleg, der von einem Vertreter des Verkäufers unterzeichnet ist, gilt als schlüssiger Rückgabebeleg.
- Kredite oder Rückerstattungen für unbenutzte, in Absprache mit dem Verkäufer zurückgegebene Produkte sind nur möglich, wenn die retournierten Produkte zügig zurückgegeben werden und in gutem, wiederverkaufbarem Zustand in den Räumlichkeiten des Verkäufers eintreffen; zudem müssen sie vom oder im Namen des Käufers im Einvernehmen mit den Vorgaben des Verkäufers gelagert und gehandhabt worden sein; die Verpackung muss unbeschädigt und ungeöffnet sein und die Produkte müssen eine Haltbarkeitsdauer von noch mindestens 6 Monaten haben (diese Erwägungen gelten im Einvernehmen mit dem Ermessen des Verkäufers).
- Technische Beratung und Unterstützung
- Stellt der Verkäufer dem Käufer vor Ort technische Beratung oder Unterstützung über einen technischen Vertreter des Verkäufers zur Verfügung, erfolgt dies lediglich zum Zweck der Beobachtung und/oder Beratung bei Benutzung oder Anwendung der Produkte und zur Bereitstellung von technischen Knowhow oder Support an Ort und Stelle. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Anwendung der Produkte und nimmt selbst alle anderen Arbeiten in Zusammenhang mit den Produkten und zur Qualitätssicherung bei der Anwendung der Produkte vor. Der Verkäufer gibt keine Garantie oder Zusicherung und haftet nicht in Zusammenhang mit einer technischen Beratung oder Hilfestellung. Der Käufer steht jederzeit bereit, gegenüber dem Verkäufer und seinen verbundenen Unternehmen für Kompensationszahlungen, Schadloshaltung und Entschädigung zu sorgen, falls sich Forderungen aus der entsprechenden technischen Beratung oder Unterstützung ergeben sollten.
- Gesundheit,Sicherheit, Umwelt und Qualität
- Der Käufer stellt sicher, dass alle Produkte durch ihn sicher und rechtmäßig entgegengenommen, gelagert, gewartet, verwendet oder eingesetzt werden und der Verkäufer diesbezüglich von der Haftung entbunden ist.
- Der Käufer gewährleistet, dass alle entsprechenden Sicherheitsinformationen weitergeleitet werden, und dass er alle in die sichere Bearbeitung oder Verwendung der Produkte involvierten Personen auf diese Informationen aufmerksam macht.
- Exportbeschränkungsbestimmungen
- Der Käufer wird weder direkt noch indirekt die vom Verkäufer gekauften Produkte oder jedwede technischen Daten, die mit den entsprechenden Produkt in Zusammenhang stehen an Personen, Institutionen oder Länder verkaufen oder exportieren, die nach den Gesetzen der USA, den Gesetzen der Europäischen Union oder anderen geltenden Gesetzen unter Embargo stehen und für Beschränkungs- oder Sperrbestimmungen gelten verkaufen oder anderweitig transferieren; dies gilt nicht nur für alle entsprechenden Produkte, sondern auch für produktbezogene technischen Daten gegenüber Kunden in Situationen, in denen der Kunde Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme hat, dass die Produkte oder technischen Daten an unter Embargo stehende, mit Beschränkungs- oder Sperrbestimmungen belegte Personen, Institutionen oder Länder verkauft oder exportiert werden. Darüber hinaus versichert der Käufer, dass er keine(s) der entsprechenden Produkte oder Produktbezogene technischen Daten an einen solchen Kunden verkaufen oder anderweitig transferieren wird, wenn eine Situation gegeben ist, bei der Kenntnis von oder Grund zu der Annahme besteht, dass die Produkte oder technischen Daten irgendwie für Zwecke eingesetzt werden, die nach inländischem oder internationalem Recht verboten oder Regulierungsbestimmungen unterworfen sind; dies gilt unbeschränkt für die Herstellung von Waffen oder Materialien, die in der Waffenindustrie oder für militärische und/oder zivile nukleare Anwendungen verwendet werden, Raketensysteme, unbemannte Luftfahrzeuge oder die Anwendung chemischer oder biologischer Waffen durch Direkt- und Endkunden des Käufers. Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass ein Produkt, das dem Käufer geliefert wird, für einen dieser Endzwecke eingesetzt wird.
- GeltendesRecht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Sämtliche Verträge des Verkäufers, die dieser mit dem Käufer schließt, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
- Das UN-Abkommen über den internationalen Verkauf von Waren (Wien, 11. April 1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen
- Das einheitliche Recht über den internationalen Verkauf von Waren sowie das einheitliche Recht über die Gestaltung von Verträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Zittau. Gerichtsstand ist ebenfalls Zittau. Wir sind berechtigt den Vertragspartner auch an jeden anderen, gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
- Im gesetzlich möglichen Rahmen verzichtet der Käufer ausdrücklich auf alle Rechte, von einem Vertrag mit dem Verkäufer aus beliebigen Gründen zurückzutreten.
Stand: Februar 2022